
Mag. Christian LINDERMEIER
Steuerberater / Gesellschafter-Geschäftsführer
Mag. Wechselberger & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Römerstraße 41a 6230 Brixlegg ÖsterreichSeit über 35 Jahren bieten wir Mandanten mit unserer Kanzlei in Brixlegg persönliche und kompetente Beratung in und um die Region. Mit unserem Team von über 10 Mitarbeitern ist es uns möglich, Sie individuell und ganz persönlich zu betreuen. Bei uns sind Sie nicht nur eine Nummer, sondern eine Person mit eigenen Bedürfnissen und Wünschen. Daher lassen wir uns bei allen Anliegen ganz auf Sie ein und finden für jeden eine maßgeschneiderte Lösung.
3 Steuerberater
10 + hoch motivierte Mitarbeiter
über
35
Jahre Erfahrung
Steuerberater / Gesellschafter-Geschäftsführer
Mag. Wechselberger & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Römerstraße 41a 6230 Brixlegg ÖsterreichWirtschaftsprüfer / Steuerberater
Mag. Wechselberger & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Römerstraße 41a 6230 Brixlegg ÖsterreichSteuerberaterin
Mag. Wechselberger & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Römerstraße 41a 6230 Brixlegg ÖsterreichSekretariat
Mag. Wechselberger & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Römerstraße 41a 6230 Brixlegg ÖsterreichSteuerberater – Anwärterin
Mag. Wechselberger & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Römerstraße 41a 6230 Brixlegg ÖsterreichBilanzierung
Mag. Wechselberger & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Römerstraße 41a 6230 Brixlegg Österreich
Bilanzierung
derzeit in Karenz
Buchhaltung
Mag. Wechselberger & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Römerstraße 41a 6230 Brixlegg ÖsterreichBuchhaltung, Lohnverrechnung
Mag. Wechselberger & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Römerstraße 41a 6230 Brixlegg ÖsterreichBilanzierung, Buchhaltung, Lohnverrechnung
Mag. Wechselberger & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Römerstraße 41a 6230 Brixlegg ÖsterreichBuchhaltung
Mag. Wechselberger & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Römerstraße 41a 6230 Brixlegg ÖsterreichBuchhaltung, Lohnverrechnung
Mag. Wechselberger & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Römerstraße 41a 6230 Brixlegg ÖsterreichBuchhaltung
Mag. Wechselberger & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Römerstraße 41a 6230 Brixlegg ÖsterreichBuchhaltung
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Mag. Wechselberger & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Römerstraße 41a 6230 Brixlegg ÖsterreichSteuerberater-Anwärterin
Mag. Wechselberger & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Römerstraße 41a 6230 Brixlegg ÖsterreichWobei wir Ihnen auch helfen dürfen, Diskretion, Verlässlichkeit sowie die laufende Weiterbildung unserer Mitarbeiter werden bei uns großgeschrieben. Wir kümmern uns mit größter Sorgfalt um Ihre Anliegen und arbeiten stets individuell auf Sie und Ihre Anliegen abgestimmt.
Wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei folgenden Themen:
Sie suchen kompetente Unterstützung in Sachen Steuerberatung? Wir sind Ihr Ansprechpartner in der Region und unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen Themen und Fragestellungen, nicht nur bei der laufenden Steueroptimierung, sondern auch bei der Gründung und Nachfolge – kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung.
Sie brauchen Unterstützung bei Ihrem Jahresabschluss? Unser Team verschafft Ihnen gerne wieder den optimalen Durchblick und erledigt Ihren Jahresabschluss transparent und absolut korrekt. So erhalten Sie nicht nur Sicherheit, sondern auch mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft zurück.
Die korrekte Erledigung der Buchhaltung ist ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg. Sie nimmt allerdings auch viel Zeit in Anspruch und bietet einige mögliche Fehlerquellen. Legen Sie Ihre Buchhaltung daher am besten in professionelle Hände – in unsere!
Wir kümmern uns gerne um Ihre ordnungsgemäße Lohnverrechnung. Ob Anmeldungen von Mitarbeitern oder Abrechnungen von Überstunden und Reisekosten – mit uns können Sie rechnen! Wir erledigen Ihre Personalverrechnung auf Punkt und Komma genau.
Sie haben individuellen Beratungsbedarf? Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen und finden auch für Ihre Anliegen die passenden Lösungen.
PERSONALVERRECHNER/IN (m/w/d)
Wir bieten Dir:
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Klingt das interessant für Dich?
Dann melde Dich gerne direkt bei uns unter der Telefonnummer: 05337/62248-0 oder auch per E-Mail an office@lindermeier.at
Wir freuen uns darauf, Dich kennenzulernen!
Die Bundesregierung hat die ersten Grundsätze für die Beantragung eines Energiekostenzuschusses 2 veröffentlicht.
Eine Diagnoseüberprüfung ist keine Heilbehandlung und daher nicht umsatzsteuerbefreit.
Errichtet eine Privatperson eine Photovoltaik-Anlage und speist den überschüssigen Strom ins Stromnetz ein, kann es zu Steuerpflichten kommen.
Wird eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit im Ausland ausgeübt, stellt sich die Frage, welche sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen dies hat.
Sozialversicherungsbeiträge sind auch dann Betriebsausgaben des Gesellschafter-Geschäftsführers im Rahmen seiner Basispauschalierung, wenn deren Bezahlung durch die GmbH erfolgt.
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Gebäudes im Rahmen der Abschreibung von der Steuer abgesetzt werden. Fraglich ist, ob Abschreibungsbeträge, die übersehen wurden, steuerlich nachgeholt werden können.
In diversen Bestimmungen über Lohnsteuerbefreiungen werden die Begünstigungen daran geknüpft, dass sie entweder allen Arbeitnehmern oder zumindest bestimmten „Gruppen von Arbeitnehmern“ gewährt werden.
Wird eine Ferienwohnung teilweise privat und teilweise für umsatzsteuerpflichtige Vermietungszwecke verwendet, stellt sich die Frage, inwieweit ein Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten geltend gemacht werden kann.
Bis 2022 war die Einsicht in das Register für jedermann möglich. Durch ein Urteil des Gerichtshofs der EU (EuGH) wurde diese Möglichkeit wieder aufgehoben.
Bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften muss der mittlere Unternehmer („Erwerber“) genau auf die geforderten Formalvorschriften achten.
2023 hat der Gesetzgeber neue Begünstigungen für Investitionen und Steuersenkungen vorgesehen. Wir geben Ihnen dazu einen Überblick.
Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken unterliegen meist einem besonderen Steuersatz von 30 Prozent. Es gibt aber auch Steuerbefreiungen.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen für den Euroraum neuerlich um 0,5 %-Punkte erhöht, weshalb diese erstmals seit 2008 bei 3,0 % liegen.
Wird eine im Ausland befindliche Wohnung von einem in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen vermietet, sind die Mieteinnahmen sowohl im Ausland als auch in Österreich zu berücksichtigen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wurden Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Beim Kauf einer Wohnung konnte Vorsteuer abgezogen werden, weil diese nicht direkt der Tochter der Käuferin überlassen wurde, sondern durch den Ehemann der Käuferin, der als Mieter fungierte.
Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers und die Teuerungsprämie können bis zu einem bestimmten Höchstausmaß steuerfrei ausbezahlt werden.
Die Finanzverwaltung hat bekannt gegeben, welche Prüfungsschwerpunkte durch Finanzpolizei und Finanzamt in nächster Zukunft gesetzt werden.
Im Februar sind einige Meldungen durchzuführen, die nicht vergessen werden sollten. Die vorsätzliche Verletzung der Meldeverpflichtung ist nämlich als Finanzordnungswidrigkeit zu werten und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
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